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Die Innovationsstiftung fördert...

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Förderung

Die Innovationsstiftung unterstützt innovative kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Hamburg. Gerade KMU können die Mittel für Forschung und Entwicklung häufig nicht allein aufbringen. Ihnen fällt es zudem besonders schwer, in einer frühen Entwicklungsphase Kredite oder Beteiligungskapital zu bekommen. Die Stiftung fokussiert ihre Förderung deshalb auf die frühen Innovationsphasen und geht dabei ganz bewusst Risiken ein.

Unterstützung innovativer KMU bedeutet für die Stiftung nicht nur Vergabe von Mitteln, sondern auch Beratung. Schon bei der Planung eines Projektes bringt die Stiftung ihr fachliches Know-how ein. Die Innovationsstiftung informiert auch gern über andere Hamburger Förderprogramme, denn sie sucht immer nach der besten Lösung, und das müssen nicht in jedem Fall Fördermittel der Stiftung sein.

Ablauf der Förderung - Schaubild

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Unternehmen und Idee Dreiseitige Skizze Beratungsgespräch Formeller Antrag Externe Gutachter Vergabeausschuss Förderzusage Projektarbeit Projektergebnisverwertung und Arbeitsplätze Details zur Ablehnung Zweites Beratungsgespräch

Ablauf der Förderung - Erläuterungen

Unternehmen und Idee

Illustration: Antragsteller mit Idee

Jedes in Hamburg ansässige kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und jeder Hamburger Existenzgründer kann Fördermittel der Innovationsstiftung beantragen. Voraussetzung ist eine plausible Idee für ein innovatives Produkt (oder eine innovative Dienstleistung) mit realistischen Marktchancen. Die Stiftung ist Spezialist für technologisch anspruchsvolle, innovative Forschungs- und Entwicklungsprojekte von KMU. Diese Projekte fördert die Stiftung, damit aus innovativen Ideen erfolgreiche Produkte werden.

Dagegen kann die Stiftung die Aufwendungen für eine Unternehmensgründung oder Kosten für Werbung, Marketing und Vertrieb nicht fördern. Auch reine Investitions- oder Liquiditätsbeihilfen darf die Stiftung nicht zur Verfügung stellen.

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Dreiseitige Skizze

Illustration: Skizze

Wer sich mit dem Gedanken trägt, einen Antrag auf Fördermittel der Stiftung zu stellen, sollte zunächst per Post, E-Mail an info@innovationsstiftung.de oder Online-Formular eine zwei- bis dreiseitige Projektskizze mit folgenden Informationen einreichen:

  • Unternehmensbeschreibung, Ansprechpartner, Telefonnummer des Ansprechpartners
  • Darstellung des geplanten Forschungs- oder Entwicklungsprojektes
  • Darstellung der geplanten unternehmerischen Vermarktung des erwarteten Entwicklungsergebnisses
  • Erwarteter zeitlicher und finanzieller Umfang des Projektes

Informationen für Antragsteller (PDF Dokument, 88 KB)

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Beratungsgespräch I

Illustration: Antragsteller bei der Beratung

Die Innovationsstiftung versteht sich als Partner innovativer mittelständischer Unternehmen und nimmt sich deshalb viel Zeit für Beratung.

Unternehmen und Stiftung arbeiten anhand der Projektskizze gemeinsam Stärken und Schwächen der geplanten Innovation heraus. Zeigt sich, dass ein Unternehmen eher vage Vorstellungen über die notwendigen Entwicklungsschritte oder seinen Markt hat, kann es sinnvoll sein, die Antragstellung zu verschieben. Zum einen engagieren sich Unternehmen bei einem Forschungs- und Entwicklungsprojekt in erheblichem Maße mit eigenen Mitteln und sind deshalb daran interessiert, möglichst schnell und effektiv an ihr Ziel zu kommen: ein innovatives Produkt mit guten Marktchancen. Zum anderen verbessert ein durchdachtes Konzept naturgemäß die Chancen auf Fördermittel der Stiftung.

Bei ihren Beratungsgesprächen informiert die Stiftung auch gern über andere Hamburger Fördermöglichkeiten für innovative Unternehmen.

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Formeller Antrag

Illustration: Antragsformulare

Grundsätzlich ist es jederzeit möglich, einen Antrag auf Fördermittel einzureichen. Da der Vergabeausschuss der Stiftung in regelmäßigen Abständen tagt, ist es aber von Vorteil, wenn ein Antrag Ende März, Juli oder November gestellt wird (siehe auch Entscheidungsprozess- und dauer).

Entschieden werden kann nur über Anträge, die vollständig vorliegen. Das gilt auch für Anlagen wie Bilanzen oder Handelsregisterauszug. Unternehmen, die Fördermittel der Stiftung beantragen wollen, sollten sich deshalb genau an den Hinweisen in den "Informationen für Antragsteller" orientieren.

Auch in der Antragsphase steht die Innovationsstiftung für Beratungsgespräche zur Verfügung. Unternehmen können vor der formellen Antragstellung einen Antragsentwurf einreichen. Sie erhalten dann von der Stiftung eine Rückmeldung, ob etwas fehlt oder an welchen Stellen der Antrag noch verbessert werden kann.

Informationen für Antragsteller (PDF Dokument, 88 KB)

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Externe Gutachter

Illustration: Gutachten

Liegt ein Antrag komplett vor, holt die Stiftung das Gutachten eines externen Fachmannes (oder einer Fachfrau) ein. Da die Gutachter häufig einzelne Aspekte eines Projektes kritisch hinterfragen, gibt die Stiftung den Unternehmen Gelegenheit, zu diesen Punkten Stellung zu nehmen. In der Regel bewerten die Gutachter dann noch einmal kurz die Stellungnahme der Unternehmen.

Die Gutachter werden von der Innovationsstiftung mit großer Sorgfalt ausgewählt und sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Zusätzlich können Antragsteller darum bitten, einzelne Experten oder Institutionen nicht mit dem Gutachten zu betrauen, weil sie potentielle Konkurrenten sind.

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Vergabeausschuss

Illustration: Vergabeausschuss

Die Entscheidung, ob ein Projekt gefördert wird, trifft der Vergabeausschuss, ein mit unabhängigen Fachleuten besetztes Gremium. Der Vergabeausschuss vereint technischen, wissenschaftlichen und kaufmännischen Sachverstand mit eigener unternehmerischer Erfahrung und garantiert deshalb fachlich begründete Entscheidungen.

Das Wissen und die Erfahrungen der Vergabeausschussmitglieder kommen auch den Unternehmen zugute. So macht der Vergabeausschuss häufig - auch bei Anträgen, die abgelehnt werden - konkrete Vorschläge für eine Optimierung des Projektes oder regt zum Beispiel die Allianz mit einem strategischen Partner an. Zum Teil nehmen Vergabeausschuss-Mitglieder auch direkt Kontakt mit den Unternehmen auf, um sie bei der Umsetzung der Vorschläge zu unterstützen.

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Förderung

Illustration: Annahme des Projekts

Hat der Vergabeausschuss entschieden, dass ein Projekt gefördert wird, erhält das Unternehmen von der Innovationsstiftung einen Zuwendungsbescheid, mit dem die Fördermittel bewilligt werden. In diesem Bescheid werden zum Beispiel die Höhe der Fördermittel, die Förderquote und die Laufzeit des Projektes festgelegt. Der Bescheid regelt auch die Berichtspflichten des Unternehmens und die Auszahlung der Fördermittel.

Die Mittel werden sukzessive während der gesamten Projektlaufzeit ausgezahlt, meist erhalten geförderte Unternehmen von der Stiftung alle drei Monate eine Mittelüberweisung.

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Projektarbeit

Illustration: Projektarbeit

Während der Projektlaufzeit erstellen die Unternehmen alle drei Monate einen kurzen Bericht über die Projektarbeit. Diese Berichte informieren die Stiftung, welche Entwicklungsschritte begonnen, welche Arbeiten durchgeführt oder abgeschlossen wurden. Auch Informationen über Schwierigkeiten, zum Beispiel Versuche, die nicht erfolgreich waren, oder Meilensteine, die nicht erreicht wurden, gehören in diese Berichte.

Will ein gefördertes Unternehmen die ursprüngliche Projekt- und Arbeitsplanung ändern, braucht es die Zustimmung der Stiftung. Das gleiche gilt für Abweichungen vom Kostenplan. Sind die Gründe plausibel, hat die Stiftung keine Einwände. Das Projektziel selbst kann jedoch nicht verändert werden. Auch eine nachträgliche Erhöhung der bewilligten Mittel ist nicht möglich.

Selbstverständlich ist die Innovationsstiftung auch während der Projektlaufzeit jederzeit für Beratung und Gespräche mit den Projektverantwortlichen da.

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Projektergebnisverwertung - Arbeitsplätze

Illustration: Arbeitsplätze und Euro-Zeichen

Ein ganz wesentliches Ziel der Innovationsstiftung ist die Schaffung neuer Arbeitsplätze. Sie entstehen vor allem dann durch Forschung und Entwicklung (F&E), wenn die Projektergebnisse schnell und effektiv verwertet werden. Deshalb unterstützt die Stiftung geförderte Unternehmen bei der Vermarktung.

Während der Laufzeit der Projekte berichten die Unternehmen nicht nur über F&E-Ergebnisse, sondern auch über Schritte zur erfolgreichen Vermarktung. Die Stiftung begleitet diesen Prozess durch regelmäßige Gespräche, stellt den Unternehmen ihr Netzwerk zur Verfügung und hilft bei der Kontaktaufnahme mit potentiellen Partnern oder Kunden.

Auch nach Projektende steht die Innovationsstiftung zur Verfügung: sie bietet zum Beispiel an, Marketing- und Vertriebsstrategie unter die Lupe zu nehmen. Ein Außenstehender kann Schwachstellen bemerken, die im Alltagsgeschäft nur schwer erkennbar sind und helfen, die Unternehmensstrategie zu optimieren. Dabei versteht sich die Stiftung immer als Ideengeber, die Umsetzung bleibt Aufgabe der Unternehmen.

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Ablehnung

Illustration: Ablehnung des Projekts

Über die Entscheidung des Vergabeausschusses informiert die Stiftung Antragsteller immer sofort - auch wenn das Votum nicht positiv ausgefallen ist. Die Innovationsstiftung sagt den Unternehmen auch, welche Gründe es für die Entscheidung gab. Selbstverständlich wird die Ablehnung des Förderantrages zusätzlich schriftlich mitgeteilt.

Die Ablehnung eines Antrages ist nicht immer gleichbedeutend mit einem negativen Urteil über das Vorhaben, für das die Mittel beantragt wurden. Manche Antragsteller ermuntert der Vergabeausschuss ausdrücklich, den Antrag zu überarbeiten und neu zu stellen.

Ein Grund für die Ablehnung kann die nicht ausreichende Finanzierung des Eigenanteils (siehe Entscheidungskriterien) sein, den die Unternehmen aufbringen müssen. Die Innovationsstiftung darf - wie alle anderen Zuwendungsgeber auch - nur dann Fördermittel bewilligen, wenn die Finanzierung des Projektes über die gesamte Laufzeit sichergestellt ist. Vor allem Existenzgründer beachten diese Voraussetzung gelegentlich nicht hinreichend.

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Beratungsgespräch II

Illustration: Beratungsgespräch

Auch wenn die Förderung eines Projektes abgelehnt wurde, können Antragsteller die Beratung der Stiftung weiter in Anspruch nehmen. Sei es, dass der Vergabeausschuss signalisiert hat, ein überarbeiteter Antrag hätte größere Chancen. Sei es, dass die Stiftung bei der Suche nach weiteren Finanzierungsquellen hilft.

Hat sich gezeigt, dass ein anderes Förderprogramm besser geeignet sein könnte als die Projektförderung der Innovationsstiftung, stellt die Stiftung gern den Kontakt her, hilft - wenn die Unternehmen das möchten - bei der Antragstellung und nimmt auch an Gesprächen mit anderen Geldgebern teil.

Selbstverständlich hat jedes Unternehmen die Möglichkeit, zu einem späteren Zeitpunkt einen neuen Antrag zu stellen, zum Beispiel für ein Vorhaben, das eine größere Innovationshöhe hat oder bessere Marktchancen verspricht.

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© 2004-2012 Innovationsstiftung Hamburg (Stand: 17.07.2012)