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Entscheidungsprozess und -dauerVom Antragseingang bis zur Entscheidung vergehen in der Regel zehn Wochen. Der Antrag wird zunächst auf Vollständigkeit geprüft. Dann beauftragt die Stiftung einen externen Fachmann, der das Projekt innerhalb von drei bis vier Wochen begutachtet. Neben einem Votum für oder gegen eine Förderung enthalten die Gutachten oft auch fachliche Anregungen, die den Unternehmen helfen, das Projekt zu optimieren. Zu diesen Anregungen, aber auch zu kritischen Bemerkungen des Gutachters können die Antragsteller schriftlich Stellung nehmen. Zwei bis drei Wochen vor der Sitzung erhalten die Mitglieder des Vergabeausschusses den Antrag, das Gutachten, die Stellungnahme des Unternehmens und eine Entscheidungsvorlage des Stiftungsvorstands. Diese Vorlage enthält eine detaillierte Bewertung des Antrags nach den spezifischen Kriterien der Stiftung, eine Gesamtbeurteilung des Projektes und eine Beschlussempfehlung. |
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