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Die Innovationsstiftung fördert...

... Physikalische Entölungsanlage mit Membranfiltrationstechnologie
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Antragsberechtigte
Nach der von der Europäischen Kommission notifizierten Förderrichtlinie der Innovationsstiftung sind antragsberechtigt:
- kleine und mittlere Unternehmen gemäß EU-Definition (Abl. L 124 vom 20.05.2003),
- innovative Unternehmensgründer und Einzelunternehmer,
- für Forschungs- und Entwicklungsprojekte, für Durchführbarkeitsstudien zur Vorbereitung industrieller Forschung und experimenteller Entwicklung sowie für Prozess- und Betriebsinnovation im Dienstleistungssektor in Einzelfällen Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, soweit es sich um Projekte mit direkter Marktorientierung und/oder Umsetzungsnähe handelt.
Wesentliche Kriterien für den KMU-Status eines Unternehmens sind:
- - weniger als 250 Beschäftigte und
- - entweder
- - ein Jahresumsatz von nicht mehr als 50 Mio. Euro
oder
- - eine Bilanzsumme von nicht mehr als 43 Mio. Euro
- - Eigenständigkeit des Unternehmens
Innerhalb der Kategorie der KMU gilt ein Unternehmen als klein, wenn es weniger als 50 Personen beschäftigt und Jahresumsatz bzw. Jahresbilanz 10 Mio. Euro nicht übersteigen.
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