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Die Innovationsstiftung fördert...

... Physikalische Entölungsanlage mit Membranfiltrationstechnologie
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Antragsberechtigte

Nach der von der Europäischen Kommission notifizierten Förderrichtlinie der Innovationsstiftung sind antragsberechtigt:

  • kleine und mittlere Unternehmen gemäß EU-Definition (Abl. L 124 vom 20.05.2003),
  • innovative Unternehmensgründer und Einzelunternehmer,
  • für Forschungs- und Entwicklungsprojekte, für Durchführbarkeitsstudien zur Vorbereitung industrieller Forschung und experimenteller Entwicklung sowie für Prozess- und Betriebsinnovation im Dienstleistungssektor in Einzelfällen Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, soweit es sich um Projekte mit direkter Marktorientierung und/oder Umsetzungsnähe handelt.

Wesentliche Kriterien für den KMU-Status eines Unternehmens sind:

  • - weniger als 250 Beschäftigte und
  • - entweder
    • - ein Jahresumsatz von nicht mehr als 50 Mio. Euro
      oder
    • - eine Bilanzsumme von nicht mehr als 43 Mio. Euro
  • - Eigenständigkeit des Unternehmens

Innerhalb der Kategorie der KMU gilt ein Unternehmen als klein, wenn es weniger als 50 Personen beschäftigt und Jahresumsatz bzw. Jahresbilanz 10 Mio. Euro nicht übersteigen.

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© 2004 Innovationsstiftung Hamburg (Stand: 27.05.2010)